Personenstandsurkunden

Beim Standesamt Treis-Karden können folgende Personenstandsurkunden ausgestellt werden, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) im Bereich der Verbandsgemeinde Treis-Karden eingetreten ist:

Hierzu gehören alle Beurkundungen seit September 1800.

Ausnahmen bilden die Ortsgemeinden

  • Brieden, Kail und Pommern.
    Aus diesen Ortsgemeinden haben wir die Beurkundung von Personenstandsfällen ab dem 01.01.1933 vorliegen. Personenstandsfälle, die vorher eingetreten sind, sind beim Standesamt Cochem-Land in Cochem beurkundet. Dort erhalten Sie Ihre Urkunden.
  • Mörsdorf
    Aus Mörsdorf haben wir die Beurkundung von Personenstandsfällen ab 1798 bis 1800 und ab dem 01.01.1816 vorliegen. Personenstandsfälle, die in der Zeit zwischen 1801 – 1815 eingetreten sind, sind beim Standesamt Kastellaun beurkundet. Dort erhalten Sie Ihre Urkunden.
  • Roes
    Personenstandsfälle aus Roes sind hier beurkundet ab dem 01.01.1816. Personenstandsfälle, die vorher eingetreten sind, sind beim Standesamt Maifeld in Polch beurkundet. Dort erhalten Sie Ihre Urkunden.
  • Lahr, Lieg, Lütz, Treis und Zilshausen
    Beurkundung von Personenstandsfällen ab dem Jahre 1798

Beglaubigte Registerausdrucke aus Geburten-, Ehe- und Sterberegister

Abschrift des Eintrages im Personenstandsregister in Form einer Kopie mit allen Randvermerken, vom Standesbeamten beglaubigt

Geburtsurkunde

Angabe des Namens, Geburtsdatums und –ortes des Kindes, außerdem Elternangaben

Eheurkunde

Vor- und Familienname ggfls. Geburtsname der beiden Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung, Wohnort, Ort und Tag der Geburt mit Standesamt und Nr. des Geburtseintrages, Ort und Tag der Eheschließung sowie Standesamt und Nr. des Heiratseintrages

Sterbeurkunden

Mehrsprachige Personenstandsurkunden

Internationale Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden für den Gebrauch im Ausland

 Wer kann die Ausstellung von Urkunden und die Erteilung von Auskünften beantragen?

Die Ausstellung von Urkunden und die Erteilung von Auskünften können folgende Personen beantragen:

  • die Person, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht
  • sein Ehegatte (nicht der geschiedene Ehegatte)
  • seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
  • seine Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern)
  • die Person, die eine schriftliche Vollmacht der vorgenannten Person vorlegt
  • die Person, die ein rechtliches Interesse an der Erteilung von Urkunden oder Auskünften nachweist (entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegen)

Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Urkunden und für die Erteilung von Auskünften aus den Personenstandsbüchern ist § 61 Personenstandsgesetz.

 Wie können Urkunden oder Auskünfte beantragt werden?

Sie können Ihre Personenstandsurkunden persönlich oder schriftlich beantragen.

Bitte fügen Sie zur Bezahlung der Gebühren nur Bargeld bei.

Sie können die Gebühren auch auf das Konto der VG-Kasse Treis-Karden, Kto.-Nr. 2000081 bei der SPK Mittelmosel, BLZ 587 512 30, überweisen. Geben Sie hierzu bitte einen Verwendungszweck an (z.B. „Urkunde Meier“).

Welche Gebühren sind zu entrichten?

Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden,

internationale Urkunden…....................10,00  EURO

jede weitere Ausfertigung derselben Urkunde, die gleichzeitig beantragt

und in einem Arbeitsgang erstellt wird…………………….5,00 EURO

Auskunft oder Einsicht in Registereintrag oder Sammelakten….......……….8,00 EURO

Auch von Ihren Ahnen können wir Personenstandsurkunden ausstellen.

Um Ihre Ahnen zu suchen, halten wir Dezennaltabellen bereit. Das sind Inhaltsverzeichnisse der beurkundeten Personen alphabetisch geordnet in 10-Jahres-Zeiträumen.

Sollten wir Ihre Ahnen suchen, reichen Sie Ihren Antrag schriftlich mit allen Daten ein, die Ihnen schon/noch bekannt sind, denn je mehr Angaben uns vorliegen, umso schneller können wir Ihre Ahnen finden.

Das Suchen eines Eintrags, von dem weder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben gemacht werden können kostet hier je Stunde 45,-- €.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Elke Müller (montags u. dienstags)                        

Dorothée Oster-Daum (mittwochs - freitags)

Telefon: (02672/61-12)

E-mail: standesamt@treis-karden.de

Sprechzeiten:

Montags bis Donnerstags: 08.30 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr

Freitags:   08.30 – 13.00 Uhr

----------------------------------------------------------------------

Verbandsgemeindeverwaltung Treis-Karden

Am Rathaus 1

56253 Treis-Karden