Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft zu einem Kind kann der Vater des Kindes nur selbst in öffentlich beurkundeter Form anerkennen. Die Anerkennung ist schon vor der Geburt zulässig. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung in öffentlich beurkundeter Form zustimmen.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Ihre Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Familienbuch (wenn Sie verheiratet sind oder waren) oder dem Familienbuch Ihrer Eltern (wenn Sie ledig sind) mit.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Elke Müller (montags u. dienstags)
Dorothée Oster-Daum (mittwochs - freitags)
Telefon: (02672/61-12)
E-mail: standesamt@treis-karden.de
Sprechzeiten:
Montags bis Donnerstags: 08.30 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitags: 08.30 – 13.00 Uhr
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Verbandsgemeindeverwaltung Treis-Karden
Am Rathaus 1
56253 Treis-Karden