Sterbefall
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist der hiesige Standesbeamte zuständig, wenn der Tod im Bereich der Verbandsgemeinde Treis-Karden eingetreten ist.
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
Zur Anzeige des Sterbefalls bringen Sie bitte folgende Urkunden und Nachweise mit:
- bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch des Verstorbenen. Wenn nicht vorhanden: Heiratsurkunde des Verstorbenen
- bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern des Verstorbenen. Wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde des Verstorbenen
- bei Verwitweten: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch des Verstorbenen. Wenn nicht vorhanden: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Erstverstorbenen
- bei Geschiedenen: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch des Verstorbenen. Wenn nicht vorhanden: Nachweis über Scheidung (Scheidungsurteil)
- ärztliche Todesbescheinigung
Führt der hiesige Standesbeamte die Personenstandsbücher, aus denen die v.b. Urkunden auszustellen wären, wird auf die Vorlage der v.b. Urkunden verzichtet.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Elke Müller (montags u. dienstags)
Dorothée Oster-Daum (mittwochs - freitags)
Telefon: (02672/61-12)
E-mail: standesamt@treis-karden.de
Sprechzeiten:
Montags bis Donnerstags: 08.30 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitags: 08.30 – 13.00 Uhr
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Verbandsgemeindeverwaltung Treis-Karden
Am Rathaus 1
56253 Treis-Karden