Sterbefall

Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist der hiesige Standesbeamte zuständig, wenn der Tod im Bereich der Verbandsgemeinde Treis-Karden eingetreten ist.

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

 

Zur Anzeige des Sterbefalls bringen Sie bitte folgende Urkunden und Nachweise mit:

  • bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch des Verstorbenen. Wenn nicht vorhanden: Heiratsurkunde des Verstorbenen
  • bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern des Verstorbenen. Wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • bei Verwitweten:  beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch des Verstorbenen. Wenn nicht vorhanden: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Erstverstorbenen
  • bei Geschiedenen: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch des Verstorbenen. Wenn nicht vorhanden: Nachweis über Scheidung (Scheidungsurteil)
  • ärztliche Todesbescheinigung

Führt der hiesige Standesbeamte die Personenstandsbücher, aus denen die v.b. Urkunden auszustellen wären, wird auf die Vorlage der v.b. Urkunden verzichtet.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Elke Müller (montags u. dienstags)                        

Dorothée Oster-Daum (mittwochs - freitags)

Telefon: (02672/61-12)

E-mail: standesamt@treis-karden.de

Sprechzeiten:

Montags bis Donnerstags: 08.30 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr

Freitags:   08.30 – 13.00 Uhr

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Verbandsgemeindeverwaltung Treis-Karden

Am Rathaus 1

56253 Treis-Karden