Namensrecht
Hier können Erklärungen zur Bestimmung von Namen abgegeben werden
z.B.
- Ehename
- Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen und Widerruf
- Wiederannahme eines früheren Namens
- Namensführung des Kindes (Neubestimmung, Einbenennung, Namenserteilung…)
- Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern
Welche Urkunden und Nachweise Sie vorlegen müssen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wir bitten Sie, die in Ihrem Falle erforderlichen Unterlagen im Vorfeld zu erfragen.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Elke Müller (montags u. dienstags)
Dorothée Oster-Daum (mittwochs - freitags)
Telefon: (02672/61-12)
E-mail: standesamt@treis-karden.de
Sprechzeiten:
Montags bis Donnerstags: 08.30 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitags: 08.30 – 13.00 Uhr
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Verbandsgemeindeverwaltung Treis-Karden
Am Rathaus 1
56253 Treis-Karden