Bestattungsgenehmigungen
Ein Verstorbener darf nur bestattet werden, nachdem der Standesbeamte den Sterbefall beurkundet hat.
Eine Leiche darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden.
Die Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von sieben Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen.
Eine Bestattungsgenehmigung erhalten Sie nach Vorlage der
- Bescheinigung für Bestattung
- Todesbescheinigung
Die Bestattungsgenehmigung kostet 14,32 €.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Elke Müller (montags u. dienstags)
Dorothée Oster-Daum (mittwochs - freitags)
Telefon: (02672/61-12)
E-mail: standesamt@treis-karden.de
Sprechzeiten:
Montags bis Donnerstags: 08.30 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitags: 08.30 – 13.00 Uhr
----------------------------------------------------------------------
Verbandsgemeindeverwaltung Treis-Karden
Am Rathaus 1
56253 Treis-Karden