Feste und Veranstaltungen in der Verbandsgemeinde Treis-Karden

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Sie möchten beispielsweise als Verein aus besonderem Anlass ein Fest veranstalten? 

 

Dann benötigen Sie nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) eine Erlaubnis über den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (Gestattung). 

 

 

 

 

Die Kosten dieser Gestattung richten sich nach der Anzahl der Veranstaltungstage. Danach erheben wir für einen Tag eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € für Veranstaltungen mit örtlichem Bezug, 45,00 € für Veranstaltungen über die Gemeinde hinaus und 90,00 € bei Großveranstaltungen.

   

Bei einer Veranstaltung mit Festzelt erfolgt zusätzlich eine Zeltabnahme von der Kreisverwaltung Cochem-Zell. 

 

Den Antrag auf Erteilung einer Gestattung können Sie hier abrufen und anschließend zur Bearbeitung bei uns einreichen.