Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Planen Sie Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum?

Sie planen Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum und müssen dafür
Gemeindefläche in Anspruch nehmen?
Dann benötigen Sie eine Anordnung einer Verkehrsbeschränkung zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum nach §§ 44 und 45 Straßenverkehrsordnung (StVO).

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Arbeiten an ihrer Hausfassade vornehmen, einen Container aufstellen oder Straßenbauarbeiten durchführen möchten.
Auch bei der Durchführung von Umzügen (z.B. Fastnachtsumzüge) ist eine Genehmigung erforderlich.
Das entsprechende Antragsformular steht Ihnen hier zur Verfügung.
Die Kosten richten sich nach der Dauer der Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums und beginnen bei einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 €.