Auszug aus der Betreuungsordnungder „Betreuenden Grundschule“ an der Grund- und Regionalen Schule für das Schuljahr 2008 / 2009 1. BetreuungsangebotDas Betreuungsangebot steht allen Kindern der Grundschule offen. Die Betreuung erfolgt täglich zwischen dem Unterrichtsende des ersten Schuljahres und max. 14.00 Uhr. Das Ende der jeweiligen Betreuungszeit richtet sich nach den Abfahrtszeiten der Busse, bzw. der einzelnen Abholung der Kinder. 2. BetreuungskräfteDie Betreuung wird durch zwei Betreuungskräfte im wöchentlichen Wechsel und bei gegenseitiger Krankheitsvertretung gewährleistet. Die Schulleitung ist gegenüber diesen weisungsbefugt. 3. SchülerbeförderungDie Schülerbeförderung in die dem Grundschulbezirk zugehörigen Gemeinden erfolgt über die eingerichteten Buslinien zum Schuljahr 2008 / 2009. 4. BetreuungsumfangDen Kindern wird ein Raum, sowie Spiel- und Bastelsachen zur Verfügung gestellt. Den Betreuungskräften obliegt in erster Linie die Beaufsichtigung der Kinder. Die weitere Ausgestaltung der Betreuung obliegt der Schule, in Zusammenarbeit mit und in eigener Verantwortung des Betreuungspersonals. 5. TeilnahmeDie Teilnahme am Betreuungsangebot ist bei Anmeldung für ein Schuljahr bindend (vom 01.09.2008 bis 31.08.2009). Vor Beginn eines Schuljahres erfolgt eine Teilnahmeerhebung durch die Schule. Ein „Quereinstieg“ ist grundsätzlich möglich, sofern die Zahl der betreuenden Kinder die Maximalzahl für die angemeldeten(n) Gruppe(n) nicht übersteigt. Ein vorzeitiges Abmelden ist jedoch nicht möglich. Von der Entrichtung des Elternbeitrages entbindet eine vorzeitige „Abmeldung“ nicht. Sollte die Zahl der teilnehmenden Kinder unter 8 fallen, so ist die „Betreuende Grundschule“ nach Mitteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier einzustellen und könnte erst wieder zu Beginn eines neuen Schuljahres eingerichtet werden. 6. TeilnahmegebührDer Träger erhebt zur Finanzierung der Betreuenden Grundschule eine Teilnahmegebühr. Die Teilnahmegebühr pro Kind beträgt 15,00 € im Monat, für die Teilnahme eines jeden weiteren Kindes aus der selben Familie reduziert sich der monatliche Beitrag um 2,00 €. Der monatliche Beitrag ist für das komplette Schuljahr zu entrichten, hierunter fallen auch Monate mit Ferienzeiten und Monate, die u. U. ganz in den Ferienzeiten liegen. Eine nur teilweise Teilnahme am Betreuungsangebot führt nicht zu einer Reduzierung des Pauschalbetrages. Die Teilnahmegebühr wird mit Beginn des Betreuungsangebotes im Schuljahr 2008 / 2009 fällig. Damit umfasst das Schuljahr einen beitragspflichtigen Zeitraum von 12 Monaten. | Mitarbeiterverzeichnis Portrait VG Treis-Karden Kontaktformular Formulare online |

